Willkommen im
15Min Hub
Clouth 104
Parken in Ihrer Nachbarschaft – einfach und entspannt. Im Clouth-Quartier kann die Parkplatzsuche manchmal Zeit und Nerven kosten.
Das Parkhaus Clouth 104 bietet Ihnen eine komfortable Alternative – nur wenige Schritte entfernt, rund um die Uhr verfügbar. Egal ob für den kurzen Einkauf, Besuch oder regelmäßig über Nacht:
Sie fahren einfach ein, parken und kümmern sich um nichts weiter. Hier parken Sie schrankenlos, ticketlos und bargeldlos – einfach per Kennzeichenerkennung und Smartphone. Das Parkhaus ist 24 Stunden geöffnet.
So funktioniert’s
1 Einfahren
Fahren Sie direkt ins Parkhaus – Ihr Kennzeichen wird automatisch per Kamera erfasst und als digitales Parkticket verwendet. Kein Ticket ziehen, keine Schranke – nahtlos.
2 Parken und Laden
Parken Sie auf einem freien Platz und genießen Sie Ihren Aufenthalt, unser System kümmert sich um den Rest. Keine Warteschlange, kein Stress – entspannt.
3 Bezahlen
Wichtig: Sie müssen zahlen. ;-)* Scannen Sie den QR-Code zur Bezahlung, oder nutzen Sie ein monatliches Abo, das automatisch abbucht. Keine Automaten, kein Suchen – alles ganz einfach.
4 Ausfahren
Fahren Sie direkt aus dem Parkhaus – Ihr Kennzeichen wird erkannt und der Parkvorgang abgeschlossen. Im Anschluss wird Ihr Kennzeichen aus dem System gelöscht. Keine Stopps, kein Bargeld – alles erledigt.
Direkt bezahlen im Webshop (ohne Registrierung)
1 QR-Code scannen oder direkt über den Webshop-Button
2 Kennzeichen eingeben
3 Mit dem Smartphone bezahlen
4 Einfach ausfahren
Geeignet für Kurz- und Dauerparker.
Sie brauchen Hilfe? Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
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Helfen Sie uns, das Parken noch smarter zu machen. Ihr Feedback ist uns wichtig!
Parken und Laden – einfach & flexibel
Kurzparken
maximal 18,00 € pro Tag Montag bis Sonntag, 00:00 – 24:00 Uhr
Ihr Kennzeichen wird bei der Einfahrt automatisch erfasst und dient während der gesamten Parkdauer als digitales Parkticket.
Bezahlen können Sie vor der Ausfahrt oder bis zu 48 Stunden danach online.
Keine Warteschlange, kein Stress – entspannt.
Dauerparken
€ 113,05 | Business
Montag bis Sonntag jeweils von 08:00 – 18:00 Uhr
€ 65,00 | Abends
Montag bis Sonntag jeweils von 18:00 – 08:00 Uhr
€ 160 | 24/7
Montag bis Sonntag jeweils von 00:00 – 24:00 Uhr
Wenn Sie regelmäßig im Parkhaus parken, empfehlen wir ein monatliches Abo. Für Dauerparker steht ein eigener, gekennzeichneter Bereich im Parkhaus zur Verfügung, der ausschließlich mit gültiger Berechtigung genutzt werden darf.
- automatische Ein- und Ausfahrt
- keine manuelle Bezahlung notwendig
- monatliche Abrechnung
- Verwaltung jederzeit in der App, einmal registrieren – danach läuft alles automatisch.
Electroauto laden
Im Parkhaus stehen öffentliche Ladepunkte zur Verfügung.
1 SWAVIA App laden
2 Einmal registrieren
3 Automatisch ein- und ausfahren
4 Monatliche Abrechnung ohne manuelles Bezahlen
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telefonisch oder per E-Mail.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Kein Ticket, keine Schranke – einfach einfahren und parken
Automatische Kennzeichenerkennung für maximalen Komfort
Schnelles Bezahlen per Smartphone statt Parkautomat
Monatliches Dauerparken für Anwohner verfügbar
24/7 geöffnet und jederzeit nutzbar
Öffentliche Ladepunkte für Elektroautos vor Ort
Parkordnung
Allgemeine Einstellbedingungen (AEB) Parkgarage Clouth104, Seekabelstraße 2, 50733 Köln
Gegenstand dieser allgemeinen Einstellbedingungen
Diese allgemeinen Einstellbedingungen (nachfolgend „AEB“) gelten für Mietverträge zwischen der 15min (operation) GmbH (nachfolgend „Vermieterin“) und dem jeweiligen Mieter über die Bereitstellung eines Einstellplatzes für die Parkierungsanlage Clouth 104, Köln Nippes (nachfolgend „Parkgarage“). Ergänzend zu diesen AEB gilt die jeweils gültige Preisliste, die am Einfahrtsbereich der Parkgarage jederzeit einsehbar ist. Soweit der Mieter eine Dauerparkkarte in Anspruch genommen hat, gelten die besonderen Vertragsbestimmungen für Dauerparker.
Gegenstand des Mietvertrages
Die Vermieterin stellt dem Mieter nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen Einstellplatz für sein Kraftfahrzeug (nachfolgend “KFZ”) gegen Entgelt zur Verfügung. Ein Anspruch des Mieters auf Zuweisung eines bestimmten Einstellplatzes besteht nicht. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des KFZ sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Mietvertrags. Die Benutzung der Parkgarage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter sichert zu, die Parkgarage nur für den üblichen Gebrauch einer solchen Einrichtung zu nutzen.
Zustandekommen des Mietvertrages
Mit dem Einfahren des KFZ in die Parkgarage und die dadurch verbundene Aktivierung der automatischen KFZ Kennzeichen-Erkennung, kommt zwischen der Vermieterin und dem Mieter ein Mietvertrag über einen Einstellplatz zustande.
Mietpreis, Einstelldauer und Zahlungsmethoden
Die Mietpreise ergeben sich pro KFZ aus der jeweils gültigen Preisliste, die am Einfahrtsbereich der Parkgarage jederzeit einsehbar ist. Die Abrechnung des Mietpreises erfolgt automatisiert anhand der erfassten Einstelldauer. Eine Überschreitung der zulässigen und ausgeschilderten Höchstparkdauer ist unzulässig. Dem Vermieter steht bis zur Entfernung des KFZ ein der jeweils gültigen Preisliste entsprechendes Entgelt zu. Etwaige Abschleppvorgänge richten sich nach Ziffer 9. Der Mietpreis ist vor der Ausfahrt aus der Parkgarage, aber spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Ausfahrt im Webshop (“Digitaler Kassenautomat”) oder automatisch bei der Ausfahrt über die Swavia App (Registrierung nötig) zu zahlen. Im Falle der Nutzung der Swavia-App gelten ergänzend die Swavia App Nutzungsbedingungen. Schuldhafte Verstöße gegen die Zahlung des Entgelts begründen für den Mieter unter den Voraussetzungen in Ziffer 10. eine Vertragsstrafe. Nach Bezahlung des Parkvorgangs im Webshop (vor Ausfahrt) hat der Mieter die Parkgarage unverzüglich zu verlassen. Dazu hat er sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich (spätestens innerhalb von 10 Minuten) zu seinem KFZ zu begeben und die Parkgarage über die Ausfahrten zu verlassen. Hält sich der Mieter schuldhaft länger in der Parkgarage auf, wird der Mietpreis ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorgangs neu berechnet und fällig. Kann der Mietpreis nicht vor Verlassen der Parkgarage über den Webshop entrichtet werden, kann der Mieter noch nach der Ausfahrt innerhalb von 48 Stunden den Mietpreis entrichten. Sollte der Bezahlvorgang nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, hat der Mieter sich unverzüglich über support@15min.io zu melden und seine Kontaktdaten und sein Kennzeichen anzugeben. Der Mieter erhält umgehend eine schriftliche Rechnung, welche innerhalb der dort genannten Zahlungsfrist zu begleichen ist.
Haftung des Vermieters
Die Vermieterin haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufgrund und im Umfang gesetzlicher Bestimmungen. Er haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, wie bspw. Hochwasser, Überflutungen oder Erdbeben verursacht werden. Die Haftung der Vermieterin sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, z. B. die Pflicht der Vermieterin zur Bereitstellung eines Einstellplatzes. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den der jeweilige Vertragspartner bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die der jeweilige Vertragspartner kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben in jedem Fall unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Schäden an seinem KFZ vor Verlassen der Parkeinrichtung unverzüglich dem Personal des Vermieters über die angegebene support Mailadresse support @15min.io mitzuteilen. Dies gilt nicht, falls eine solche Mitteilung dem Mieter objektiv nicht möglich oder ihm nicht zuzumuten ist. In diesem Falle muss der Mieter die Schäden der Vermieterin innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Verlassen der Parkgarage in Textform mitteilen. E-Mail-Adresse: support@15min.io; Postanschrift: 15Min (Operation) GmbH, Potsdamer Platz 10, Haus 2, 5th Floor, 10785 Berlin)
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder seine Beauftragten dem Vermieter oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Insofern haftet der Mieter auch für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Parkgarage durch ein Verhalten, dass über den Gemeingebrauch der Parkgarage hinausgeht. Dazu zählt auch das Ablagern von Müll innerhalb der Parkgarage.
Pfandrecht
Der Vermieterin stehen wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten KFZ des Mieters zu. Befindet sich der Mieter mit dem Ausgleich der Forderungen des Vermieters in Verzug, so kann der Vermieter die Pfandverwertung frühestens zwei Wochen nach deren Androhung vornehmen.
Sonstige Benutzungsbestimmungen
In der Parkgarage ist verboten:
a. Das Befahren mit Fahrrädern, Inlineskates, Skateboards u. ä. Geräten und deren Abstellung sowie das Befahren mit Anhänger und das Abstellen von Anhängern.
b. Der Aufenthalt unbefugter Personen ohne abgestelltes KFZ und gültigem Parkausweis.
c. Das Rauchen und die Verwendung von Feuer.
d. Die Vornahme von Reparatur- und Pflegearbeiten an dem Fahrzeug.
e. Die Belästigung der Nachbarschaft durch Abgase und Geräusche insbesondere durch längeres Laufen lassen und Ausprobieren des Motors sowie durch Hupen.
f. Das Betanken des Fahrzeugs.
g. Das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen und Abfall, insbesondere von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie entleerten Betriebsstoffbehältern.
h. Der Aufenthalt in der Parkgarage oder im abgestellten Fahrzeug über die Zeit des Abstell-, Bezahl-und Abholvorgangs hinaus.
i. Die Einstellung des Fahrzeugs mit undichtem Tank, Öl-, Kühlwasser-, Klimaanlagenbehältern und Vergaser sowie anderen, den Betrieb der Parkgarage gefährdenden Stoffen.
j. Die Einstellung nicht zugelassener bzw. nicht versicherter Fahrzeuge.
k. Das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen außerhalb derStellplatzmarkierungen wie z. B. im Fahrbahnbereich, auf zwei Stellplätzen, vor Notausgängen, auf Behindertenparkplätzen (ohne einen Behindertenausweis sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen), auf als reserviert gekennzeichneten Parkplätzen oder auf schraffierten Flächen.
l. Das Befahren mit Fahrzeugen, die aufgrund ihrer Ausmaße die markierten Abstellflächen überragen und dadurch zu einer Behinderung des zu- und abfließenden Verkehrs führen können.
Abschleppvorgänge
Nach Ablauf der zulässigen Höchstparkdauer ist der Vermieter berechtigt, das KFZ auf Kosten des Mieters zu entfernen. Zuvor fordert der Vermieter den Mieter oder – wenn dieser ihm nicht bekannt ist – den Halter des KFZ schriftlich unter Androhung der Räumung auf, das KFZ zu entfernen. Diese Aufforderung entfällt, falls der Vermieter den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand z.B. über die Auskunft der KFZ-Zulassungsstelle ermitteln kann. Stellt der Mieter sein KFZ entgegen den sonstigen Nutzungsbestimmungen (Ziffer 8) außerhalb der Stellplatzmarkierung ab, ist der Vermieter berechtigt, das KFZ auf Kosten des Mieters auf eine freie und adäquate Parkeinrichtung umzustellen und sollte eine solche nicht zur Verfügung stehen, das KFZ auf Kosten des Mieters zu entfernen. Zuvor fordert der Vermieter den Mieter oder – wenn dieser ihm nicht bekannt ist – den Halter des KFZ schriftlich unter Androhung der Räumung auf, das KFZ zu entfernen. Diese Aufforderung entfällt, falls der Vermieter den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand z.B. über die Auskunft der KFZ-Zulassungsstelle ermitteln kann, oder die Behinderung der Parkgarage die sofortige Entfernung des KFZ erfordert.
Vertragsstrafe
Verstößt der Mieter schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) gegen die Pflicht zur Zahlung des Mietpreises (Ziffer 4) und zahlt er den fälligen Mietpreis auch nicht innerhalb von 48 nach Ausfahren aus der Parkgarage, so ist der Mieter verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 50 Euro zu zahlen. Vertragsstrafen sind sofort zur Zahlung fällig. Eventuelle Ansprüche der Vermieterin, die über die in diesen AEB genannten Ansprüche hinausgehen, insbesondere auf Schadensersatz und Unterlassung, bleiben unberührt. Wird neben der Vertragsstrafe auch ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht, ist die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AEB im Übrigen unberührt. Der Vermieter ist weder verpflichtet noch dazu bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Datenschutzinformationen
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
15min (Operation) GmbH, Potsdamer Platz 10, Haus 2, 5. Etage, Quartier Potsdamer Platz, 10785 Berlin
Bei allen Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: support@15min.io
a. Allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten infolge eines Parkvorgangs typischerweise die folgenden personenbezogenen Daten von Ihnen:
KFZ-Kennzeichen
Beginn und Dauer des Parkvorgangs (Zeitstempel)
Zahlungsdaten (Zeitpunkt der Zahlung und Art der gewählten Zahlungsmethode, Kontoverbindung, Kartennummer, weitere Abrechnungsdaten)
Bei Parkverstößen: Fahrzeugdaten (KFZ-Kennzeichen), Zeitpunkt und Art des Verstoßes, Forderungsdaten
Wir verarbeiten diese Daten zu folgenden Zwecken:
Anbahnung, Durchführung und Beendigung des Mietverhältnisses
Sicherheit und Ordnung in der Parkgarage
Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
Kundenservice bei Anfragen
Als Rechtsgrundlage stützen wir uns auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (zur Vertragsdurchführung), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse, insb. Verhinderung von Missbrauch, Geltendmachung rechtlicher Ansprüche, Sicherheit) sowie ggf. auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (soweit eine rechtliche Verpflichtung besteht).
Wir speichern die jeweiligen Daten, solange wir sie für die o.g. Zwecke benötigen. Sollte der Zweck erreicht worden sein, und auch keine rechtliche Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung existieren, werden wir Ihre personenbezogenen Daten umgehend löschen.
Als Datenempfänger kommen insbesondere IT-Dienstleister in Betracht, mit denen wir Verträge zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen. Weitere Empfänger personenbezogener Daten können sein:
Öffentliche Stellen und Institutionen (etwa Finanz-, Justiz- und Strafverfolgungsbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte
Alle Betroffenen haben gemäß den Art. 15 ff. DS-GVO spezifische Betroffenenrechte, wozu das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit gehören. Anfragen hierzu können an unsere E-Mail-Adresse datenschutz@15min.io gerichtet werden.
b. Besondere Verarbeitungsszenarien
Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige besondere Verarbeitungsszenarien auf:
Kameraüberwachung und Nummernschilderfassung Die Parkgarage wird zum Zweck der Zugangskontrolle, Abrechnung, Sicherheit und zur Vermeidung von Missbrauch mittels Videokameras sowie automatischer Kennzeichenerkennung überwacht. Diese Zwecke stellen zudem unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung dar. Die Erfassung erfolgt ausschließlich zum oben genannten Zweck und auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.
Eine Speicherung der Videoaufnahmen erfolgt für maximal 72 Stunden, sofern keine sicherheitsrelevanten Ereignisse vorliegen. Nummernschilder werden für die Dauer der Vertragsabwicklung gespeichert und danach gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen.
Nutzung von KI zur telefonischen Unterstützung Zur Optimierung des Kundenservices setzen wir ein KI-basiertes Support-System ein, das bei telefonischen Anfragen unterstützend agiert. Zweck dieser Verarbeitung ist die effiziente Bereitstellung eines Kunden-Supports, was ebenfalls unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung darstellt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei ausschließlich zur Bearbeitung von Support-Anfragen, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.
Eine Aufzeichnung der Gespräche findet nicht statt. Die Daten werden zudem nicht für Profiling oder automatisierte Entscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO verwendet.
+49 302 1925128
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein KISystem ggf. fehlerhafte Aussagen tätigt. Anders als gewöhnliche IT-Systeme und Programme folgt KI keiner klassischen „Wenn- Dann-Programmierung“. Dies bedeutet, dass auf eine konkrete Eingabe in das KI-System (hier über die direkte Kommunikation) nicht immer eine fest definierte Ausgabe resultiert. KI-Systeme werden über sog. maschinelle Lernverfahren mit großen Mengen an Daten „trainiert“, um aus den jeweiligen Eingaben eigenständige Ausgaben zu generieren. Am Beispiel einer Audioausgabe können Sie sich den jeweiligen Verarbeitungsschritt einer KI so vorstellen, dass Ihre Eingabe (also das von Ihnen gesprochene Wort) zunächst in mathematische Werte umgewandelt wird, um sodann das rechnerisch wahrscheinlichste Ergebnis für die passende Antwort zu berechnen. Die KI ist mit weiteren Daten und Informationen über die Parkgarage ausgestattet und berechnet hierbei, was die wohl passendste Antwort auf Ihre Frage ist. Trotz dieses zusätzlichen “Wissens” kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass fehlerhafte Aussagen durch die KI getroffen werden. Wir bitten Sie daher darum, die Plausibilität der jeweiligen Aussagen stets nochmal zu überprüfen!